Ab sofort finden Sie hier wichtige Informationen zum Coronavirus, den Schutzverordnungen und ihren Auswirkungen auf die Arbeit der Weinbauern.
Mit der neuen Corona-Notfallverordnung vom 19.11.2021 wurden die Weihnachtsmärkte in Sachsen abgesagt, der Alkoholausschank in der Öffentlichkeit ist verboten und für die Gastronomie gilt die 2G-Regel. Weitere Maßnahmen entnehmen Sie der unten stehenden Maßnahmenübersicht.
Falls Sie Fragen zu den Verordnungen haben, können Sie sich auch direkt an die zentrale Corona-Hotline des Sächsischen Sozialministeriums wenden: 0800-1000214
Die Regelungen für die Einreise von Saisonarbeitskräften haben wir hier gesondert zusammengefasst.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf diesen Webseiten:
Beantragung Überbrückungshilfe
Häufige Fragen zur sächsischen Verordnung
Mehr Informationen bieten auch diese Dokumente:
Maßnahmenübersicht zur neuen Corona-Schutzverordnung (Stand: 19.11.2021)