Ab sofort finden Sie hier wichtige Informationen zum Coronavirus, den Schutzverordnungen und ihren Auswirkungen auf die Arbeit der Weinbauern.
Der Weinbauverband hat sich gegenüber den zuständigen Ministerien in Bund und Land für die Novemberhilfe auch für Mischbetriebe (wirtschaftlich tätig in verschiedenen Sparten wie Handel, Gastronomie, Veranstaltungen, Märkte, etc.) stark gemacht. Leider bleibt es bei der 80/20-Regel, so dass der für die Förderung benötigte 80-prozentige Vergleichsumsatz eindeutig einer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordenbar sein muss. Damit fallen Mischbetriebe wie Weinbauern aus der Novemberhilfe größtenteils raus. Allerdings werden diese Unternehmen vielleicht die Überbrückungshilfe III ab Januar 2021 beantragen können.
Falls Sie Fragen zu den Verordnungen haben, können Sie sich auch direkt an die zentrale Corona-Hotline des Sächsischen Sozialministeriums wenden: 0800-1000214
Die Regelungen für die Einreise von Saisonarbeitskräften haben wir hier gesonder zusammengefasst.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf diesen Webseiten:
Häufige Fragen zur sächsischen Verordnung
Corona-Website Landkreis Meißen
Mehr Informationen bieten auch diese Dokumente:
FAQ Novemberhilfe (Stand: 24.11.2020)
Sächsische Coronaschutzverordnung (Stand 11.01.2021) nebst Anlagen