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Regelungen für die Einreise von Saisonarbeitskräften

Laut Aussage des Ministerium für Soziales gilt für die Saison-Arbeitskräfte aus Rumänien die gleichen Vorgaben wie für alle Reisenden aus Risikogebieten, Rumänien gehört zum Risikogebiet.

Wer gemäß der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts zum Zeitpunkt der Einreise aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab 8. November 2020 vor der Einreise digital anmelden: Die Web-Anwendung »Digitale Einreiseanmeldung« (DEA) ersetzt die Aussteigekarte in Papierform. Sie kann von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit unter folgender Internetseite abgerufen werden: www.einreiseanmeldung.de. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Soweit eine digitale Einreiseanmeldung in Ausnahmefällen nicht möglich war, ist die Anmeldung durch die Abgabe einer schriftlichen Ersatzanmeldung (Anlage 2 der Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag vom 5. November 2020) an den Beförderer zu erfüllen. Im Falle einer Einreise auf dem Landweg aus einem Risikogebiet ohne die Inanspruchnahme eines Beförderers (also z.B. individuell mit dem Auto), ist diese Ersatzmitteilung unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt im Freistaat Sachsen zu übermitteln. Das Formular für die Ersatzmeldung ist hier auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Infoblatt/Anlage_2_Ersatzmitteilung.pdf

Seit dem 31. Dezember 2020 besteht für diese Personen zudem die Pflicht zur Testung PCR-Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus und zur unverzüglichen Vorlage des Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen werden oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Die Testung aller Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die Kosten für die Testung sind von den Einreisenden selbst zu tragen. Schwerpunktpraxen für Coronatests sind:

 

Flughafen Dresden

Öffnungszeiten: 16:00 bis 20:00 Uhr

Uniklinikum Dresden, Haus 81 Nordeingang (vorrangig symptomatische Patienten)

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Freitag 16:00 – 19:00 Uhr

Sonnabend, Sonntag 09:00 – 13:00 Uhr

 

Danach gilt für Sie eine zehntägige Quarantäne. Die Dauer der häuslichen Absonderung kann frühestens nach fünf Tagen nach Einreise durch einen negativen Corona-Test (anerkannte Testung gemäß Robert-Koch-Institut) verkürzt werden. Der Test darf dabei frühestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen werden. Der Test ist für mindestens zehn Tage aufzubewahren und auf Verlangen des Gesundheitsamts diesem unverzüglich vorzulegen.

Weiterführende Informationen gibt es hier:

Einreise nach Sachsen

Sächsische Quarantäne-Verordnung (Stand: 05.03.2021)

Verordnung zur Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten

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