Rahmenverträge

Duales System – Verpackungslizenz

Der Weinbauverband hat für 2018 einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Preislich haben wir deutliche Verbesserungen bei allen Materialien erreichen können.

Laut Verpackungsverordnung müssen alle „Erstinverkehrbringer“ von mit Ware befüllten
Verpackungen (z.B. Weinflaschen), die beim Endverbraucher anfallen, sich an einem
sogenannten „Dualen System“ beteiligen. Und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.

Um dem Rahmenvertrag beizutreten, können sich die Mitglieder des WBV Sachsen an die Geschäftsstelle des WBV wenden. 

 

GEMA

Der Weinbauverband hat einen Gesamtvertrag mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) abgeschlossen.

Ab dem 01.09.2015 erhalten alle Mitglieder des Weinbauverbandes Sachsen 20% Nachlass auf alle im Vorfeld angemeldeten, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführten Veranstaltungen mit Musikdarbietung.

„Bitte bei der Anmeldung der Veranstaltung auf die Mitgliedschaft im Weinbauverband hinweisen und dass mit der GEMA ein Gesamtvertrag besteht.“

Bitte beachten: Nur im Vorfeld angemeldete Veranstaltungen können diesen Nachlass bekommen.