Weinrecht
 

Die Bestimmungen für den Sächsischen Wein richten sich nach den Qualitätsstufen für den Deutschen Wein und der Weinrechtsdurchführungsverordnung Sachsen
(kurz: WeinrechtsDVO Sachsen)

Deutscher Tafelwein Darf ausschließlich aus deutschem Lesegut stammen. Es gelten gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Gesamtsäure und Alkoholgehalt. Der Mindestalkoholgehalt an natürlichem Alkohol beträgt 5 %. Der Mindestwert für den vorhandenen Alkoholgehalt nach Anreicherung beträgt 8,5 %.

Deutscher Landwein Ist eine gehobene Stufe des Tafelweines. Es muss die Landschaft, aus der die Trauben stammen, auf dem Etikett angegeben sein. Er ist stets trocken oder halbtrocken. Der Mindestalkoholgehalt liegt höher als beim Tafelwein.

Qualitätswein bestimmtes Anbaugebiet (Q.b.A.) Sie stammen zu 100% aus einem der 13 Weinanbaugebiete Deutschlands. Es gelten Bestimmungen hinsichtlich Mindestalkoholgehalt sowie der Anreicherung mit Zucker (Chaptalisation).

Qualitätswein mit Prädikat Hier gelten die höchsten Anforderungen hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Ebenso werden Produktion und Produktionsbedingungen überwacht. Bei diesen Weinen darf nicht mit Zucker angereichert werden. Je nach Reifegrad (Öchslezahlen) und zusätzlichen Bedingungen werden Prädikatsweine mit einem der folgenden sechs Prädikate ausgezeichnet:

Kabinett Leichte Weine mit geringem Alkoholgehalt. Die Beeren müssen bei der Lese mindestens 73°Oe haben.
Spätlese Reife Weine, die frühestens 7 Tage nach Beginn der allgemeinen Weinlese geerntet werden dürfen. Eine höhere Öchslezahl ist vorgeschrieben (mindestens 85°Oe).
Auslese Edle Weine aus vollreifen Trauben (mindestens 95°Oe), die mit Hand geerntet werden müssen. Unreife Beeren werden ausgesondert.
Beerenauslese Vollfruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren (Botrytispilz). Eine noch höhere Mindestöchslezahl ist vorgeschrieben (mindestens 110°Oe nach Sächsischem Recht und 125°Oe nach Deutschem Recht).
Trockenbeerenauslese Aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren, süß und honigartig (mindestens 150°Oe). Wird oft aus Beeren hergestellt, die für Eiswein gedacht waren, wo aber der Frost nicht kommen wollte. Über Jahrzehnte lagerfähig.
Eiswein Ist die hohe Winzerschule und wird meist nur aus Prestigegründen aus gefrorenen Trauben, die bei mindestens -7°C gelesen, transportiert und gepresst werden müssen, hergestellt. Das Wasser muss als Eiskristall im Pressgut zurückbleiben. Der Alkoholgehalt liegt bei 9 bis 14%vol. Die Weine sind Likörartig und nur bei guter Qualität nicht süß und klebrig wie Sirup. Das hoch konzentrierte Aroma bleibt extrem lange im Mund erhalten. Trotz des relativ hohen Preises werden die Kosten kaum gedeckt. Er ist ebenfalls über Jahrzehnte lagerfähig.

Hinweis:
Die Anwendung von Holzchips ist nicht bei Prädikatsweinen und Weinen mit der Angabe "Selection" erlaubt.
 
Informationen

Weinbauverband Sachsen e.V.
Fabrikstraße 16
01662 Meißen
Tel.: 03521/763530
Fax: 03521/763540

info@weinbauverband-sachsen.de
www.weinbauverband-sachsen.de  

Website der Sächsischen Weinhoheiten
www.saechsische-weinkoenigin.de


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